Erklärung zur Barrierefreiheit
Börsenmedien AG ist bemüht, seine/ihre Website im Einklang mit dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) und der Verordnung zum Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSGV) barrierefrei zugänglich zu machen. Diese Erklärung gilt für https://eurams.de/.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Website ist wegen der folgenden Unvereinbarkeiten oder Ausnahmen teilweise mit BFSG und der BFSGV vereinbar.
Unserer Produkte und Dienstleistungen sind für Menschen mit Behinderungen in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe auffindbar, zugänglich und nutzbar.
Beschreibung der Dienstleistung
Täglich aktuelle Nachrichten und Hintergrundberichte zu Börse, Finanzen und Wirtschaft
Beschreibungen und Erläuterungen, die zum Verständnis der Durchführung der Dienstleistung erforderlich sind
Nicht barrierefreie Inhalte
Die folgenden Inhalte sind nicht barrierefrei, da sie nicht mit der zugrundeliegenden harmonisierten Norm EN 301 549 vereinbar sind:
- Auf mehreren Seiten gibt es SVG-Bilder ohne Beschriftung. Die Navigation mit Screenreadern zu den SVG-Bildern ist erschwert.
- Auf einer Seite gibt es Bilder ohne Beschriftung. Die Navigation mit Screenreadern zu den Bildern ist erschwert.
- Auf fast allen Seiten ist der Kontrast zwischen Text und Hintergrund zu gering.
- Auf allen Seiten fehlen einem übergeordneten Element die passenden untergeordneten Elemente. Dies kann Nutzende von Screenreader verwirren, da ein Inhalt erwartet wird, aber keiner da ist.
- Auf allen Seiten fehlen untergeordneten Elementen das passende übergeordneten Element. Dies kann dazu führen, dass Screenreader die untergeordneten Elemente nicht korrekt wiedergibt.
- Auf allen Seiten gibt es Elemente mit dem Attribut Aria-hidden, die gleichzeitig fokussierbar sind. Dadurch sind diese Elemente für Hilfstechnologien erreichbar, obwohl diese verborgen sein sollten.
- Auf fast allen Seiten gibt es scrollbare Elemente, die nicht mit der Tastatur gescrollt werden können. Dies erschwert es Nutzenden von Hilfstechnologien die ganze Seite zu erfassen.
- Auf allen Seiten gibt es Listen, die Elemente enthalten, die nicht in Listen gehören. Dadurch werden die Listen möglicherweise nicht korrekt von Hilfstechnologien ausgegeben.
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Diese Erklärung wurde am 04.07.2025 erstellt. Die Erklärung wurde mithilfe der Eye-Able® Technologie der Web Inclusion GmbH erstellt. Eye-Able Report ® - ein Produkt der Web Inclusion GmbH - hat alle hat alle maschinell überprüfbaren Prüfschritte durchlaufen. Außerdem wurden auch manuelle Tests durchgeführt.
Rückmeldung und Kontaktangaben
Sie können alle Fälle von Schwierigkeiten beim Zugriff auf den Inhalt der Website an uns melden:
Börsenmedien AG
Am Eulenhof 14
95326 Kulmbach
Kulmbach
kundenservice@boersenmedien.de
Marktüberwachungsstelle
Die Kontaktdaten der für uns zuständigen Marktüberwachungsstelle lauten:
MLBF (in Errichtung)
c/o Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung Sachsen-Anhalt
Postfach 39 11 55
39135 Magdeburg
MLBF@ms.sachsen-anhalt.de
Tel.: 0391 567 6970
Disclaimer
Die automatische Überprüfung der Webinhalte erfolgte am: 04.07.2025. Für die Webinhalte wurde der Google Google Chrome in der Version 136.0.7103.92 verwendet. Für die geprüfte Anwendungsversion unter den spezifizierten Browser- und Betriebssystemparametern garantieren wir die Richtigkeit der gemachten Angaben. Bei Einsatz abweichender Versionen oder Umgebungen ist eine abweichende Darstellung möglich, die von den hier gemachten Ergebnissen abweichen kann. Für eine vollständige Prüfung sind auch manuelle Tests durch den Webseitenbetreiber zu empfehlen.