Eigentlich sind sie ja Rivalen. Trotzdem sind die Big-Tech-Player hier und da auch aufeinander angewiesen. So ist Alphabet beispielsweise sehr bedacht darauf, seine Suchmaschine Google möglichst prominent zu platzieren, um seine Vormachtstellung in diesem Bereich vor Microsoft und Co zu wahren. Wie viel Geld in solchen Fällen fließt, bleibt aber geheim – normalerweise.

Im Kartellverfahren zur Google-Suche kam nun jedoch ein Detail ans Licht, berichtet der Newsletter Big Tech on Trial. Demnach hat der Zeuge Kevin Murphy – ein Professor der Ökonomie und Zeuge von Google –, verraten, dass Google an Apple 36 Prozent seiner Werbeumsätze zahlt, um dafür als Standard-Suchmaschine auf iPhones und Mac-PCs eingerichtet zu sein.

Diese Zahl war bislang geheim. Lediglich ungefähre Schätzungen kursierten. So hatte in dem Prozess in den USA bereits ein Manager des Unternehmens ausgesagt, dass Google vor zwei Jahren 26,3 Milliarden Dollar an Apple gezahlt habe, um als Standardsuchmaschine auf Handys und Browsern zu erscheinen (EuramS berichtete).

Anhand der beiden Zahlen, die im Prozess ans Licht kamen, lässt sich nun kalkulieren, dass es für Google wohl insgesamt um 73 Milliarden Dollar Werbeumsatz ging, die 2021 via Apple-Geräten an Google geflossen sind. Das würde mehr als einem Drittel des gesamten Suchmaschinen-Werbe-Umsatzes entsprechen, der wiederum den Großteil des Google-Umsatzes ausmacht.

Einigen Beobachtern zufolge lassen sich die Milliarden-Zahlungen an Apple auch so interpretieren, dass Google praktisch Apple bezahlt, damit Apple keine eigene Suchmaschine an den Start bringt.

Den laufenden Kartellprozess bezeichnet Big Tech on Trial als „wichtigsten Kartellprozess seit 25 Jahren“. Spannend wird, welche Schlüsse die Richter aus den Aussagen ziehen – und inwiefern die Marktmacht von Google und Co künftig womöglich eingedämmt wird.

Hinweis auf Interessenkonflikte
Der Vorstandsvorsitzende und Mehrheitsinhaber der Herausgeberin Börsenmedien AG, Herr Bernd Förtsch, ist unmittelbar und mittelbar Positionen über die in der Publikation angesprochenen nachfolgenden Finanzinstrumente oder hierauf bezogene Derivate eingegangen, die von der durch die Publikation etwaig resultierenden Kursentwicklung profitieren können: Apple.

Der Autor hält unmittelbar Positionen über die in der Publikation angesprochenen nachfolgenden Finanzinstrumente oder hierauf bezogene Derivate, die von der durch die Publikation etwaig resultierenden Kursentwicklung profitieren können: Apple, Alphabet.