Am Mittwoch zählen die Papiere von Bayer zu den gefragtesten Werten im DAX. Nachdem zuletzt eine ganze Reihe an Hiobsbotschaften den Kurs belastete, konnten die Leverkusener am Wochenende wieder mit guten Nachrichten überraschen. Ein US-Gericht im Bundesstaat Kalifornien entschied in einem Glyphosat-Fall zugunsten von Bayer.

Wie der Konzern am Wochenende mitteilte, kamen die Geschworenen im Prozess am Superior Court of California, San Benito County, bereits am vergangenen Freitag zu dem Urteil, dass der Unkrautvernichter „nicht für die Krankheit des Klägers verantwortlich ist“. Bei Bayer und den Anlegern schürt die Entscheidung Hoffnung auf eine Trendwende: Zuletzt hatte das Unternehmen in ähnlichen Verfahren vier Schuldsprüche in Folge hinnehmen müssen.

Das hatte Befürchtungen genährt, die für die Glyphosat-Rechtsstreitigkeiten zurückgestellten rund sechs Milliarden Dollar könnten möglicherweise nicht ausreichen. Bereits 2020 hatte Bayer zehn Milliarden Dollar gezahlt, um tausende von Klagen beizulegen.

Bayer (WKN: BAY001)

Die Aktie der Leverkusener notiert am Mittwochnachmittag 2,5 Prozent im Plus und ist damit der zweitgrößte Gewinner im DAX nach Siemens Energie (plus 5,3 Prozent). Es zeichnet sich damit der achte Gewinn-Tag in Folge für die Bayer-Aktie ab, die sich mittlerweile rund elf Prozent von ihrem Verlaufstief Ende November abgesetzt hat. Trotz der jüngsten Erholungstendenzen bleibt das Chartbild schwer angeschlagen: Seit Anfang Januar haben die Papiere knapp 31 Prozent verloren und befinden sich seit 2015 in einem langfristigen Abwärtstrend.

Für die Aktionäre rückt bereits der Kapitalmarkttag im März 2024 in den Fokus. Dort will sich Bayer-CEO Bill Anderson unter anderem zu möglichen Aufspaltungsplänen für das Unternehmen äußern. Diese werden bereits seit Längerem gefordert, dürften jedoch mit Hürden verbunden sein (€uro am Sonntag berichtete).

Fazit

Der jüngste Erfolg in einem Glyphosat-Fall ist Balsam für die geschundene Bayer-Aktie. Das Potenzial für weitere Rückschläge ist jedoch weiter hoch, denn nach wie vor stehen mehrere Tausend Klagen im Zusammenhang mit dem Unkrautvernichter aus. Zusätzlich könnte sich eine neue Flanke an Rechtsstreitigkeiten bei der seit 1979 verbotenen Chemikalie PCB auftun (mehr dazu lesen Sie in der aktuellen Ausgabe von €uro am Sonntag).

Hinweis auf Interessenkonflikte
Der Vorstandsvorsitzende und Mehrheitsinhaber der Herausgeberin Börsenmedien AG, Herr Bernd Förtsch, ist unmittelbar und mittelbar Positionen über die in der Publikation angesprochenen nachfolgenden Finanzinstrumente oder hierauf bezogene Derivate eingegangen, die von der durch die Publikation etwaig resultierenden Kursentwicklung profitieren können: Bayer.