Nach der Pleite des drittgrößten europäischen Reiseveranstalters FTI müssen zehntausende Urlauber um Reisen und Anzahlungen bangen. Das hochverschuldete Münchner Unternehmen hatte am Montag Insolvenzantrag angekündigt. Es ist die größte Pleite seit der Insolvenz des Reiseveranstalters Thomas Cook 2018.
Im Interview mit €uro am Sonntag erläutert Julia Zeller, Referentin Verbraucherrecht bei der Verbraucherzentrale Bayern e.V., welche Ansprüche Reisende jetzt haben und wie sie durchgesetzt werden können.
€uro am Sonntag: Worauf müssen sich Reisende einstellen, die bei FTI Reisen gebucht haben?
Julia Zeller: Betroffene Reisende sollten sich genau über die aktuelle Lage informieren und in Erfahrung bringen, was mit der gebuchten Reise passiert. FTI hat jedoch bereits angekündigt, dass gebuchte Reisen nicht oder nur teilweise stattfinden werden. Reisende sollten daher realistisch sein, und damit rechnen, dass der Urlaub nicht stattfinden wird.
Welche Ansprüche haben Reisende gegenüber dem Veranstalter?
Pauschalreiseveranstalter sind gesetzlich verpflichtet die Pauschalreise für den Insolvenzfall abzusichern. Daher haben Reisenden einen Anspruch auf Erstattung des bereits gezahlten Reisepreises. Wer aktuell unterwegs ist ebenfalls abgesichert und sollte sich an den Reiseveranstalter wenden und klären, ob die Reise beendet werden kann oder wie der frühzeitige Rücktransport erfolgt.
Wie müssen die Ansprüche gegenüber FTI angemeldet werden?
Wichtig ist hier, die Erstattungsansprüche entsprechend geltend zu machen. Das wird in der Regel über ein Online-Erstattungsportal laufen. Konkrete Information hierzu gibt es aktuell noch nicht.
Wurden Erfahrungen wurden aus der Pleite des Reiseveranstalters Thomas Cook 2018 gemacht, die für die FTI-Insolvenz hilfreich sein könnten?
Die Erfahrungen aus der Thomas Cook-Pleite haben dazu geführt, dass nachgebessert wurde und Pauschalreisende nun durch den Deutsche Reiseversicherungsfond (DRSF) geschützt sind, wenn ein Reiseveranstalter Insolvenz anmelden muss. Damit sollten Reisende die bereits getätigten Vorauszahlungen in voller Höhe zurückbekommen.
Reicht der 2021 gegründete Reisesicherungsfonds DRSF überhaupt schon aus, um die Ansprüche aller Reisenden zu decken?
Der Reisesicherungsfonds wurde nach der Insolvenz von Thomas Cook eingeführt und soll verhindern, dass Reisende nur teilweise entschädigt werden. Ob dieses Ziel auch erreicht wird, wird jetzt die Praxis zeigen.
Was ist mit Ansprüchen, die nicht durch den Fonds gedeckt werden?
Betrifft die Insolvenz nur eine Hotelbuchung, dann fallen die Ansprüche in die Insolvenzmasse. Diese sind nicht abgesichert. Die Absicherung gilt nur für Pauschalreisen; nicht für Individualreisen. Ob und in welcher Höhe Betroffene dann entschädigt werden, ist aktuell nicht abzuschätzen. Noch eine Anmerkung zur Hotelbuchung: Hier ist zu unterscheiden, ob es sich um ein Hotel von FTI handelt oder FTI als Vermittler bei der Buchung tätig wurde. Bei letzterem ist der Vertrag mit dem Hotel direkt zustanden kommen. Hier sollten Betroffene Kontakt mit dem Hotel aufnehmen und sich erkundigen, ob die Buchung erfolgte und das Hotel bereits gezahlt wurde.